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Lange Öffnungszeiten: Mo-Fr, 7-19 Uhr  

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Betreuungsangebot Überschrift
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Betreuungsangebot

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Der Träger der Kita berechnet die Kosten entsprechend der gebuchten Betreuungszeit (Tariftabelle) und stellt Ihnen eine Rechnung zu (Lastschriftverfahren ist möglich). Die Betreuungskosten sind auch im Krankheitsfall, bei Ferienabwesenheit und sonstigen Abwesenheiten geschuldet.

Der Monatsbeitrag wird am 25. des Vormonats per Dauerauftrag monatlich, halbjährlich (4% Rabatt) oder jährlich (8% Rabatt) auf das Konto der Kinderkrippe „Pin-Pin“ überwiesen.

Damit der Wohlfühlfaktor für die Kinder gewehrleistet wird, ist die Anwesenheit von 1 ganzer Tag, oder von 2 Halbtagen pro Woche eine Mindestanforderung.

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CHF 50.00 einmalige Eintrittsgebühr.

Bei Unterzeichnung des Betreuungsvertrags, wird Ihnen ein Depot in Rechnung gestellt. Diese Gebühr dient Ihnen als Platzzusicherung. Die Höhe des Depots beträgt eine Monatspauschale.

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Das Depot wird bei ordentlichem Austritt des Kindes zurückerstattet, verfällt aber bei einem vorzeitigen unbegründeten Austritt oder bei Nichtzahlung eines Monatsbeitrages. Das Depot wird nicht verzinst. Wir bitten Sie, die Gebühr innert 1 Woche auf unser Firmenkonto zu überweisen. Sollten sich die Eltern nach Eingang des Betreuungsvertrages anders entscheiden, fällt das Depot an die Pin-Pin Kinderkrippe.

Für einen Teil unserer Kita-Plätze subventioniert die Stadt Dübendorf die Betreuungskosten der Eltern. Beim Aufnahmegespräch wird geklärt, ob die Eltern einen subventionierten Platz in Anspruch nehmen können oder ob sie den kostendeckenden Ansatz von CHF120.-/145.- pro Tag und Kind bezahlen. Der Tarif für die subventionierten Krippenplätze ist einkommensabhängig und wird durch das Sozialdepartement der Stadt Dübendorf bestimmt.

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Es gibt auch Geschwister-Rabatt von 10%.
Die Kosten für die Eingewöhnungszeit erhalten Sie nach dem Eintritt des Kindes. Pro Stunde wird ein Betrag von Fr. 25.00 berechnet.
Zusatzstunden verrechnen wir Ihnen zu einem Stundensatz von 20.- CHF. Die Verrechnung erfolgt im Folgemonat.

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Wenn Sie einen subventionierten Platz beantragen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

• Bei der Krippe Subventionsantrag bestellen. Das Formular „Antrag“ ausfüllen und es zusammen mit den benötigten Unterlagen an die Kinderkrippe senden.
• Die Kinderkrippe prüft Ihre Unterlagen und reicht die vollständigen Unterlagen der Stadt Dübendorf, Abteilung Soziales, mit einen Finanzierungsantrag ein.
• Die Krippe erhält von der Stadt Dübendorf, Abteilung Soziales, eine Elternbeitragsberechnung. Diese ist Bestandteil des Betreuungsvertrages zwischen Eltern und Krippe.
• Die Krippe stellt mtl. Rechnung für die Betreuung an die Eltern direkt und an die Stadt Dübendorf, Abteilung Soziales, für die Subventionierung
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